Liebe Ratsuchende,

Die ALSO macht Beratungspause vom 13. Juli 2026 bis zum 26. Juli 2026 !
In dieser Zeit findet keine telefonische Beratung statt, keine Terminvergabe und auch E-Mails können nicht bearbeitet werden!

ALSO is taking a break from  13th Juli, 2026 to Juli 26th 2025!
During this time, no telephone counselling will take place, no appointments will be made and e-mails cannot be processed!

Am Montag, den 27. Juli  2026 starten wir wieder mit der Terminvergabe und sind wir wieder persönlich im Zentrum oder telefonisch  für euch erreichbar:
unter 0441/16313
On Monday, juli 27th, 2026, we will start making appointments again and we will be available for you in person at the center or by phone
0441/16313

Neuigkeiten März 2021

Für Schüler*innen, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können rückwirkend seit dem 1. Januar 2021 die Kosten für "digitale Endgeräte" übernommen werden. Dies besagen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Einen Musterantrag sowie ein Muster für eine Schulbescheinigung findet Ihr auf unserer Webseite mit den Infoblättern.

Was wird übernommen?
Im Regelfall werden pro Schüler*in bis zu 350 Euro für Tablet, PC oder Laptop inklusive Zubehör wie beispielsweise Drucker geleistet, wobei innerhalb eines Haushaltes normalerweise nur ein Drucker übernommen wird.
Sollten Eltern einen Laptop, etc. besitzen, diesen jedoch für die Arbeit benötigen, haben die Kinder ebenfalls einen Anspruch auf die Kostenüber-nahme.
Alle Schüler*innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahren haben einen Anspruch darauf.
Die digitalen Geräte müssen für das Home-schooling benötigt werden.
In Haushalten, in denen bisher keine Leistungen bezogen werden, kann durch die Anschaffung von Schulcomputern Hilfebedürftigkeit entstehen. Auch in diesen Fällen muss das Jobcenter den Schulcomputer bezahlen.

Was tun?
Als Nachweis gegenüber dem Jobcenter benötigen die Schüler*innen eine Bescheinigung der Schule, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig, beispielsweise über Leihgeräte, bereitgestellt wird. Sollte in der Schule kostenpflichtige Software benutzt werden, so wäre es wichtig, dass auch dies in der Schulbescheinigung angegeben wird.

Einen Musterantrag sowie ein Muster für eine Schulbescheinigung findet Ihr auf unserer Webseite mit den Infoblättern.

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Übertriebene Mitwirkungspflichten für EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld

Wir erleben immer wieder, dass von EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld zu viele Belege gefordert wurden, um die Berechtigung von Kindergeld zu beweisen.

Nachdem wir beim Bundesdatenschutzbeauftragten nachgehakt haben, wurde klargestellt :

Die übertriebenen Anforderungen der Familienkasse müssen reduziert werden. Damit wird gerade für EU-Bürgerinnen, die in Deutschland arbeiten, die rechtmäßige Beantragung von Kindergeld etwas leichter.

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