Willkommen bei der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, der ALSO
Wir machen unabhängige und kostenlose Sozialberatung
Wann?
Montag
9.00 - 13.00 Uhr, 17.30 - 19.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr
(Bitte Termin vereinbaren!)
Wo?
Donnerschweer Str. 55, 26123 Oldenburg
Telefonische Terminvereinbarung zu den Beratungszeiten, unter 0441-16313. Außerhalb dieser Zeiten könnt Ihr uns über den Anrufbeantworter oder per Email erreichen.Wenn Ihr für die Beratung Übersetzung wünscht, gebt uns Bescheid! Wir beraten nicht per Telefon und Email! Wie und was wir beraten, lest Ihr hier.
Die ALSO macht auch Beratung in den Landkreisen Oldenburg und Vechta, dazu findet Ihr mehr Infos hier: http://www.also-beratung.de (Stand 18.11.2024)
Für Schüler*innen, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können rückwirkend seit dem 1. Januar 2021 die Kosten für "digitale Endgeräte" übernommen werden. Dies besagen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen Musterantrag sowie ein Muster für eine Schulbescheinigung findet Ihr auf unserer Webseite mit den Infoblättern.
Was wird übernommen? Im Regelfall werden pro Schüler*in bis zu 350 Euro für Tablet, PC oder Laptop inklusive Zubehör wie beispielsweise Drucker geleistet, wobei innerhalb eines Haushaltes normalerweise nur ein Drucker übernommen wird. Sollten Eltern einen Laptop, etc. besitzen, diesen jedoch für die Arbeit benötigen, haben die Kinder ebenfalls einen Anspruch auf die Kostenüber-nahme. Alle Schüler*innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahren haben einen Anspruch darauf. Die digitalen Geräte müssen für das Home-schooling benötigt werden. In Haushalten, in denen bisher keine Leistungen bezogen werden, kann durch die Anschaffung von Schulcomputern Hilfebedürftigkeit entstehen. Auch in diesen Fällen muss das Jobcenter den Schulcomputer bezahlen.
Was tun? Als Nachweis gegenüber dem Jobcenter benötigen die Schüler*innen eine Bescheinigung der Schule, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig, beispielsweise über Leihgeräte, bereitgestellt wird. Sollte in der Schule kostenpflichtige Software benutzt werden, so wäre es wichtig, dass auch dies in der Schulbescheinigung angegeben wird.
Einen Musterantrag sowie ein Muster für eine Schulbescheinigung findet Ihr auf unserer Webseite mit den Infoblättern.
Übertriebene Mitwirkungspflichten für EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld
Wir erleben immer wieder, dass von EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld zu viele Belege gefordert wurden, um die Berechtigung von Kindergeld zu beweisen.
Nachdem wir beim Bundesdatenschutzbeauftragten nachgehakt haben, wurde klargestellt :
Die übertriebenen Anforderungen der Familienkasse müssen reduziert werden. Damit wird gerade für EU-Bürgerinnen, die in Deutschland arbeiten, die rechtmäßige Beantragung von Kindergeld etwas leichter.