Beratung

Bild geklaut von BASTA, Berlin
Bild geklaut von BASTA, Berlin

Was und wie beraten wir?

Die ALSO berät Euch vertraulich, kostenfrei und nach Euren Wünschen. Bei Bedarf und nach Absprache beraten wir auch in Englisch, Farsi, Französisch, Rumänisch und Spanisch (und Schwedisch - hatten wir aber noch nicht). Bringt andernfalls selbst die/den ÜbersetzerIn mit. Termine in der Stadt Oldenburg über T. 0441-16313 zu den Beratungszeiten. Wir beraten zu vielen sozialen Bereichen, besonders zu

  • Leistungen zur "Existenzsicherung", dem notwendigen Geld für's Leben:
    gemeint sind hier vor allem Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (‚Hartz IV'), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG, Elterngeld, Grundsicherung für AltersrentnerInnen und Erwerbsunfähige, Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Wohngeld.
  • Arbeitsaufnahme und Maßnahmen:
    z. B. zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, 1-Euro-Job, Trainingsmaßnahmen, Hilfen zur Aufnahme einer Lohnarbeit oder einer selbständigen Tätigkeit – nicht zu vergessen die so genannten "Eingliederungsvereinbarungen".
  • und gibt Erläuterungen, Erklärungen und hilft beim Entwirren:
    Denn Bescheide der Ämter sind in der Regel nicht wirklich verständlich. Es braucht also niemand zu wundern, wenn er/sie mit diesen nicht so ohne weiteres klarkommt. Wir unterstützen daher auch dabei, deren Sinn zunächst einmal auszudeuten.
    Wir helfen zudem bei drohendem Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit, auch mal bei Ärger mit der Energiekosten-Nachforderung und bei anderen Konflikten mit Ämtern und BehördenmitarbeiterInnen.

(seht dazu auch unsere Infoblätter)

Wir wissen aus der Beratung, dass viele vor den gleichen oder sehr ähnlichen Problemen stehen. Diese liegen dann im immer wieder unverständlichen Verwaltungshandeln von Behörden und/oder deren Mitarbeitern. Wie damit umgegangen werden kann, dazu geben wir Hilfestellungen und lernen auch von Euren Ideen und Erfahrungen. Nützlich ist daher bereits der Austausch unter Euch. Um dies zu erleichtern beraten wir im großen Raum, am "runden Tisch". Wer sich zur Beratung zurück ziehen möchte, spreche uns einfach darauf an.

Bei Fragen, die Euer Arbeitsverhältnis betreffen, werden wir vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf den Sozialleistungsbezug beraten können (z. B. bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder der Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II). Wendet Euch andernfalls bei Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz bitte am besten an Eure Personal- oder MitarbeiterInnenvertretung, an Eure Gewerkschaft oder an gute AnwältInnen für Arbeitsrecht.

Und noch ein uns wichtiger Hinweis: Wir beraten nicht per Brief, Telefon oder gar per E-Mail. Erstens könnten wir uns auf die Distanz kein klares Bild Eurer Lage oder von den Absichten des Amtes machen (z. B. weil wir Bescheide etc. nicht vor Augen haben). Zweitens wäre Telefonberatung auch unfair gegenüber denen, die zu den Beratungs-Terminen mit ihren Unterlagen in die ALSO kommen.

Beratungstermine werden während der Beratungszeiten im Zentrum vergeben. Ihr könnt uns zu diesen Zeiten auch zur Terminvereinbarung anrufen (0441-16313). Diese Termine werden in der Regel nicht noch am selben Tag sein (dafür ist der Andrang zu groß).
Die aktuellen Beratungszeiten findet ihr hier … . Zu den Beratungszeiten könnt Ihr jedoch gern zu uns kommen, Euch unsere Info-Flyer holen oder Euch selbst in den bei uns verfügbaren Leitfäden kundig machen.

Die ALSO berät vor allem in ihrem selbst verwalteten Erwerbslosenzentrum. Daneben beraten wir ebenfalls – nach Terminvereinbarung mit der IG Metall – in deren Oldenburger Verwaltungsstelle.

Solange Ratsuchende es nicht anders wünschen, findet die Beratung bei uns in dem großen gemeinsamen Raum statt. Aus guten Gründen:

  • Erstens wollen wir, dass alle, die bei uns um Rat nachsuchen, auch miteinander Kontakt aufnehmen.
  • Zweitens meinen wir immer noch, daß die in der Beratung auftauchenden Fragen keine von "Einzelfällen" sind, und dass alle, die zu uns kommen, das auch erfahren sollen. Deshalb ist es sogar erwünscht, sich mit eigenen Erfahrungen in die Beratung "einzumischen".
  • Drittens versteht sich die ALSO nicht als reiner "Beratungsverein". So wichtig es auch ist, die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen - den Rahmen gibt immer das geltende Recht vor. Jede Gesetzesverschärfung drängt uns weiter in die Defensive. Regelmäßig zeigt sich in der Beratung, wo das individuelle Durchsetzen von Rechten an seine Grenzen stößt und wo es nötig wird, sich zu organisieren und sich gemeinsam für grundlegende politische Veränderungen einzusetzen.

Und noch einmal der Hinweis: Nicht alle Beratungsfragen sind so kompliziert, dass ausführliche oder sogar mehrfache Gespräche nötig sind. Oft helfen schon die Info-Blätter, die die ALSO zu gängigen Sachbereichen (auch zum Download) bereithält. Auch die Arbeitslosenzeitschrift quer kann kostenlos herunter geladen werden, liegt teils bei uns aus und enthält Beratungstipps.

Und ein wichtiger Hinweis zu unserem und unser aller Wohlergehen:
Bild der Tüte des fairen Kaffee's des Cafe Libertad Kollktivs.Auf dem großen Tisch steht eigentlich immer Wasser, Tee und Kaffee, nicht nur für die BeraterInnen, sondern für alle. Wir beziehen unseren Kaffee direkt von dem Cafe-Libertad-Kollektiv in Hamburg. Dieses unterstützt durch direkte Zusammenarbeit mit ErzeugerInnen in Mittelamerika z. B. die zapatistische Kaffeekooperative Yochin Tayal Kinal in Chiapas. Diese gehört zu den indigenen Gemeinden, die sich nach dem Aufstand der zapatistischen Befreiungsbewegung EZLN am 1. Januar 1994 unabhängig organisiert haben.
Wir freuen uns für die Getränke über eine faire Spende für faire Produkte.

Förderung der ALSO-Beratung

Logo den Nds. Ministeriums für Familie und SozialesOldenburg, der 17. November 2015:

Seit heute wissen wir, dass die ALSO-Beratung seit Jahren erstmals wieder mit Mitteln des Landes Niedersachsen unterstützt wird. Rund zwei Jahre hatte es seit der letzten Landtagswahl gedauert, bis eine Niedersächsische Förderrichtlinie zur Unterstützung unabhängiger Erwerbslosenberatung geschrieben, veröffentlicht (im Nds. Ministerialblatt vom 31. 7. 2015, S. 961ff.) und umgesetzt werden konnte.
Die Förderrichtlinie sieht die jährliche Unterstützung von i.d.R. einer Beratungsstelle je Jobcenter-Bereich für Personal- und Sachkosten mit bis zu 13.500 €/Jahr vor.

Wir wollen an dieser Stelle – fairerweise - nicht verheimlichen, dass aufgrund der Entscheidung der politischen Mehrheit im Rat der Stadt Oldenburg die ALSO-Beratung jährlich mit rund 60.000 € gefördert wird.

Dass wir aus diesen Geldern unser Beratungsangebot nicht einfach so  (= komplett) aus bezahlter Arbeit sicher stellen können, ist leider immer noch wahr. Eine große Zahl von Beratungen finden bei der ALSO daher weiterhin aufgrund ehrenamtlich-unbezahlten Engagements statt.