Liebe Ratsuchende,

 

Die ALSO macht Beratungspause vom 14.Oktober 2026 bis zum 25.Oktober 2026 !
In dieser Zeit findet keine telefonische Beratung statt, keine Terminvergabe und auch E-Mails können nicht bearbeitet werden!

ALSO is taking a break from  14th octobre, 2026 to octobre 25th 2025!
During this time, no telephone counselling will take place, no appointments will be made and e-mails cannot be processed!

 

Am Montag, den 27.Oktober 2026 starten wir wieder mit der Terminvergabe und sind wir wieder persönlich im Zentrum oder telefonisch  für euch erreichbar: unter 0441/16313

On Monday, octobre 27th, 2026, we will start making appointments again and we will be available for you in person at the center or by phone
0441/16313

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Materialien und Links

Unsere Materialien und Links werden im Moment überarbeitet. Die Website ist momentan eine Baustelle!

Neuigkeiten Juni 2025

Schäbigkeitsgrenze nicht unterschreiten

„Den Mindestlohn von 15 € gerade denen streitig zu machen, die auf Äckern und Höfen bei Hitze und Kälte und sieben Tage in der Woche die Drecksarbeit machen, ist schäbig und dient allenfalls der Agrarindustrie und den Lebensmitteldiscountern“, sagt Peter Kossen, Priester, Menschrechtsaktivist und Vorsitzender des Vereins „Aktion Würde und Gerechtigkeit“, der Arbeitsmigranten kostenlose Rechtsberatung und Sprachkurse anbietet. Noch bevor die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag veröffentlicht hat, fordert der Bauernverband eine offizielle Unterschreitung des Mindestlohns für Saisonarbeiter. „Die Aushöhlung sozialer Standards ist allein dem Profitinteresse der industriellen Landwirtschaft und des Handels geschuldet, sicher nicht der Existenzsicherung bäuerlicher Landwirtschaftsbetriebe“, sagt Kossen, und weist auf die körperliche Belastung gerade auch in der landwirtschaftlichen Arbeit hin. „Aus der Beratungsarbeit wissen wir, wie den Arbeitern ohnehin für Unterkunft, Verpflegung und Transport große Teile des Mindestlohns wieder aus der Tasche gezogen werden.“ Kossen weist daraufhin, dass es ein in der EU gültiger Standard und eine Frage von Gerechtigkeit ist, dass Menschen, die diese Arbeiten tun, mit ihrem Verdienst oberhalb der Armutsgrenze liegen. „Gerade die untersten Einkommensgruppen trifft die Teuerung der vergangenen Jahre am härtesten. Deshalb muss der neue Mindestlohn mindestens 15 € betragen. Auch in der Landwirtschaft darf diese Schäbigkeitsgrenze nicht unterschritten werden.“

 

„Aktion Würde und Gerechtigkeit e. V.“

Peter Kossen, Vorsitzender
Kolpingstraße 14

9525 Lengerich

 

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