Pressemitteilung: „Schäbigkeitsgrenze nicht unterschreiten“

„Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Aktion Würde und Gerechtigkeit e. V.“

Schäbigkeitsgrenze nicht unterschreiten

„Den Mindestlohn von 15 € gerade denen streitig zu machen, die auf Äckern und Höfen bei Hitze und Kälte und sieben Tage in der Woche die Drecksarbeit machen, ist schäbig und dient allenfalls der Agrarindustrie und den Lebensmitteldiscountern“, sagt Peter Kossen, Priester, Menschrechtsaktivist und Vorsitzender des Vereins „Aktion Würde und Gerechtigkeit“, der Arbeitsmigranten kostenlose Rechtsberatung und Sprachkurse anbietet. Noch bevor die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag veröffentlicht hat, fordert der Bauernverband eine offizielle Unterschreitung des Mindestlohns für Saisonarbeiter. „Die Aushöhlung sozialer Standards ist allein dem Profitinteresse der industriellen Landwirtschaft und des Handels geschuldet, sicher nicht der Existenzsicherung bäuerlicher Landwirtschaftsbetriebe“, sagt Kossen, und weist auf die körperliche Belastung gerade auch in der landwirtschaftlichen Arbeit hin. „Aus der Beratungsarbeit wissen wir, wie den Arbeitern ohnehin für Unterkunft, Verpflegung und Transport große Teile des Mindestlohns wieder aus der Tasche gezogen werden.“ Kossen weist daraufhin, dass es ein in der EU gültiger Standard und eine Frage von Gerechtigkeit ist, dass Menschen, die diese Arbeiten tun, mit ihrem Verdienst oberhalb der Armutsgrenze liegen. „Gerade die untersten Einkommensgruppen trifft die Teuerung der vergangenen Jahre am härtesten. Deshalb muss der neue Mindestlohn mindestens 15 € betragen. Auch in der Landwirtschaft darf diese Schäbigkeitsgrenze nicht unterschritten werden.“

 

„Aktion Würde und Gerechtigkeit e. V.“

Peter Kossen, Vorsitzender
Kolpingstraße 14

9525 Lengerich

 

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