Die "neue Grundsicherung" ist ein Konstrukt von Gegnern eines menschenwürdigen Sozialstaats
Presseemitteilung des " AufRecht_bestehen" Bündnisses zur heutigen ersten Lesung des 13. SGB II-Änderungsgesetzes im Bundestag
Das aus Erwerbslosengruppen und -organisationen bestehende Bündnis bemängelt besonders
folgende Maßnahmen:
Die erhebliche Absenkung geschützter Ersparnisse bereits zu Beginn des Leistungsbezugs entwertet
die Vorsorge der Betroffenen gegen die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Alter, usw.) sowie von
Abfindungen nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes. Dies erschwert es gerade für junge Familien
auch Rücklagen zu bilden, mit denen sie etwa die Risiken eines unsicheren Wohnungsmarktes
abfedern könnten.
Bereits zu Beginn des Leistungsbezugs gilt bei Mietwohnungen ohne Übergangsfrist eine absolute
Obergrenze für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung. Zudem soll es weitere
Möglichkeiten für Jobcenter geben, die Leistungen für die Wohnung zu deckeln. Die Betroffenen sind
aber weiter der rechtswirksamen Mietforderung ihres Vermieters ausgesetzt, ihnen droht eine
Mietschuldenfalle. „Auf angespannten Wohnungsmärkten verlieren sie so den Boden unter den
Füßen, die Angst vor Obdachlosigkeit steigt“, verdeutlicht Frank Jäger, Sozialberater beim
Wuppertaler Verein Tacheles, die Lage: „Der Grundsatz, dass Betroffene zumindest sechs Monate
Frist zur Kostensenkung haben sollen, um eine günstigere Bleibe oder eine andere Lösung zur
Wohnungssicherung zu finden, zählt nicht mehr.“
Die von der Bundesregierung geplanten drastischen Verschärfungen bei den Sanktionsregelungen,
die bis zum vollständigen Entzug aller Leistungen führen, machen auch Vermietern Sorgen. Denn im
Fall einer Sanktion kann auch die Mietzahlung der leistungsbeziehenden Mieter*innen ausbleiben,
hat das Immobilienportal Immowelt erkannt (vgl. FR vom 6.01.2026). Aufgrund steigender
Unsicherheit über die Verlässlichkeit der Mietzahlung sinke bei Vermieter*innen die Bereitschaft,
Personen im Bezug von Grundsicherung überhaupt eine Wohnung zu vermieten.
„Schärfere Sanktionen schaffen weder Arbeitsplätze, Qualifizierungsmaßnahmen noch die dringend
benötigten Kinderbetreuungsplätze, wenn Eltern sich zeitlich flexibel auf Jobs bewerben sollen“, findetRainer Timmermann
von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und
fügt hinzu: „Schärfere Sanktionen schaffen dagegen existenzielle Notlagen und gefährden mithin
auch die Wohnung der Sanktionierten und ihrer Familien.“ Die Pläne der Koalition gehen hier vor
allem in zwei Bereichen über die Haltelinie hinaus, die das Bundesverfassungsgericht in einer
Entscheidung am 5. November 2019 gezogen hat:
Die vollständige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten, wenn
Leistungsberechtigte vorgeblich „willentlich“ eine zumutbare Arbeit verweigern. Im Alltag der
Jobcenter spielen solche vermeintlichen „Totalverweigerungen“ bislang keine Rolle. Doch offenbar
will die Regierung das durch eine Vereinfachung der Regelung nun ändern.
Die gesetzliche Vorgabe, die Leistungen ganz einzustellen, wenn Leistungsberechtigte dreimal in
Folge einen Meldetermin nicht wahrgenommen haben. Die betroffenen Personen gelten dann als
nicht erreichbar. Die Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherungsleistung entfallen ganz. Vor
allem alleinstehenden Leistungsberechtigten, bei denen dann neben dem Regelsatz auch die
Leistungen für die Unterkunft eingestellt werden, droht der Verlust ihrer Wohnung.
„Unsere Erfahrungen aus der Sozialberatung legen nahe, dass solche Leistungseinstellungen vor allem
Personen treffen werden, die in einer persönlichen Krise stecken oder psychisch erkrankt sind“,
bemerkt Frank Jäger. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Schutzmechanismus wird dagegen in
solchen Fällen kaum Wirkung entfalten. „Die Betroffenen werden angesichts ihrer Lage nicht auf
Aufforderungen des Jobcenters reagieren und den Mitarbeitenden des Jobcenters fehlen schlicht die
nötigen Informationen und Mittel, um eine persönliche Anhörung zu ermöglichen“, erklärt der
Sozialberater die Situation.
Außerdem sorgt die geplante Einführung einer Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht für
Vermieter dafür, dass diese mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 € belangt werden können, wenn
sie vom Jobcenter geforderte Beweismittel nicht vorlegen. „Auch diese Drohung wird die Bereitschaft
von Vermieter*innen drastisch einschränken, ihre Wohnungen an Bezieher*innen der Grundsicherung
zu vermieten.“ erläutert Rainer Timmermann von der KOS und ergänzt:
„Die geplanten Änderungen werden insgesamt nach Einschätzung des Bündnisses „AufRecht
bestehen“ die Situation von Leistungsberechtigten und ihren Familien auf dem Wohnungsmarkt
deutlich verschlechtern und letztlich deren Versorgung mit geeigneten Wohnungen gefährden.“
Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze
zurückzuziehen.