Jobcenter muss die Kosten für Schulcomputer übernehmen

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Jobcenter muss die Kosten für Schulcomputer übernehmen

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. Februar 2021 das Jobcenter angewiesen, für alle Schüler_innen, die Hartz-IV bekommen, Kosten für "digitale Endgeräte" zu übernehmen. Dafür werden im Regelfall pro Schüler_in bis zu 350 Euro für Tablet, PC oder Laptop inklusive Zubehör wie beispielsweise Drucker geleistet, wobei innerhalb eines Haushaltes normalerweise nur ein Drucker übernommen wird. Alle Schüler_innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahren haben einen Anspruch darauf. Als Nachweis gegenüber dem Jobcenter benötigen die Schüler_innen eine Bescheinigung der Schule, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig, beispielsweise über Leihgeräte, bereitgestellt wird. Auch wenn nur aufgrund des PC-Bedarfs Hilfebedürftigkeit gegeben sein sollte und kein laufender Leistungsbezug vorliegt, müssen die Bedarfe übernommen werden. Die Weisung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Damit wird erstmals ein Mehrbedarf für Computer anerkannt und klar geregelt. Wir begrüßen diese Entscheidung und hoffen, dass es zumindest eine kleine Hilfe im schwierigen Homeschooling sein wird. Die übernommene Höhe von "in der Regel" 350 Euro dürfte in vielen Fällen allerdings zu gering ausfallen. Das Landessozialgericht Thüringen hatte am 8. Januar insgesamt 500 Euro zur Verwirklichung des Rechtes auf Bildung und Chancengleichheit zuerkannt (AZ: L 9 AS 862/20 B ER). Zudem sollte der Anspruch nicht auf die Zeiten von Distanzunterricht beschränkt werden, da auch während Präsenzunterricht die Ausstattung mit digitalen Endgeräten unverzichtbar ist, so auch das LSG Thüringen.

Ein weiteres Manko ist auch, dass Schüler_innen, die Leistungen vom Sozialamt oder im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, in dieser Weisung unberücksichtigt bleiben. Auch für Schüler_innen in geringverdienenden Familien, die zwar kein SGB II beziehen, aber im Kinderzuschlag oder Wohngeldbezug sind, muss eine Regelung gefunden werden. Wir empfehlen auch in diesen Fällen einen Antrag zu stellen. Eine Sicherheit gibt es dabei leider noch nicht, was allerdings nicht bedeuten muss, dass die Anträge abgelehnt werden würden.

Für weitere Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung bieten wir  natürlich auch in der ALSO  Hilfe an

Die Weisung gibt es hier zum Nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf

Musteranträge können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

 

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