Archiv 2021

Das Bündnis für solidarische Intervention setzt sich aus Oldenburger Gruppen, Initiativen und Kultureinrichtungen zusammen.
Im Rahmen der 1. Mai Demo des Bündnisses hielt auch die ALSO einen Redebeitrag um  unter anderem auch auf die Situation in den Jobcentern aufmerksam zu machen.

Die Corona-Pandemie richtet das Brennglas auf bestehende Missstände und Ungleichheiten. Ausgebeutete Arbeitskräfte in Pflege, Fleischindustrie und anderswo, Rassismus und Ausgrenzung, inhumane Behandlung geflüchteter Menschen, häusliche Gewalt, fehlende Unterstützung wohnungsloser Menschen, ungleiche Vermögungsverteilung und vieles mehr – das sind keine neuen Probleme. Aktuell verschärfen sie sich jedoch drastisch.

Hand in Hand mit Nazis? Nicht in Oldenburg!
Gegen „Querdenken“ und Sympathisant*innen!

In diesem Bündnis kämpfen wir gemeinsam  gegen sozialen Missstände und treten ein für Verantwortung und Solidarität auch jenseits unseres nationalen und europäischen Rahmens: Erst recht in Zeiten der Pandemie!

Den Link zur Bündnisseite und zum Redebeitrag der Also gibt s hier

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Der Zugang zum Jobcenter muss endlich erleichtert werden!

Seit mittlerweile mehr als einem Jahr ist das Jobcenter Oldenburg mehr oder weniger geschlossen.
Der direkte Kontakt der „Kunden*innen“ zu ihren Sachbearbeiter*innen und Arbeitsvermittler*
innen ist – wenn überhaupt – nur nach vorheriger Absprache möglich. Alle Angelegenheiten
können nur noch telefonisch oder digital geregelt werden.
Es gibt aber viele Menschen, die keinen digitalen Zugang haben, keinen Drucker um Unterlagen
auszudrucken, kein Geld für Fotokopien, kein Guthaben für Anrufe, die Amtssprache
„Deutsch“ nicht ausreichend sprechen können oder Panik vor dem Umgang mit der Behörde
haben. Alles Gründe, die dazu führen, dass sie untergehen.

Wir dokumentieren im folgenden den gesamten offenen Brief an die Geschäftsführerin des Jobcenters Oldenburg.

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Für Schüler*innen, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können rückwirkend seit dem 1. Januar 2021 die Kosten für "digitale Endgeräte" übernommen werden. Dies besagen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Einen Musterantrag sowie ein Muster für eine Schulbescheinigung findet Ihr auf unserer Webseite mit den Infoblättern.

Was wird übernommen?
Im Regelfall werden pro Schüler*in bis zu 350 Euro für Tablet, PC oder Laptop inklusive Zubehör wie beispielsweise Drucker geleistet, wobei innerhalb eines Haushaltes normalerweise nur ein Drucker übernommen wird.
Sollten Eltern einen Laptop, etc. besitzen, diesen jedoch für die Arbeit benötigen, haben die Kinder ebenfalls einen Anspruch auf die Kostenüber-nahme.
Alle Schüler*innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahren haben einen Anspruch darauf.
Die digitalen Geräte müssen für das Home-schooling benötigt werden.
In Haushalten, in denen bisher keine Leistungen bezogen werden, kann durch die Anschaffung von Schulcomputern Hilfebedürftigkeit entstehen. Auch in diesen Fällen muss das Jobcenter den Schulcomputer bezahlen.

Was tun?
Als Nachweis gegenüber dem Jobcenter benötigen die Schüler*innen eine Bescheinigung der Schule, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig, beispielsweise über Leihgeräte, bereitgestellt wird. Sollte in der Schule kostenpflichtige Software benutzt werden, so wäre es wichtig, dass auch dies in der Schulbescheinigung angegeben wird.

Einen Musterantrag sowie ein Muster für eine Schulbescheinigung findet Ihr auf unserer Webseite mit den Infoblättern.

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Übertriebene Mitwirkungspflichten für EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld

Wir erleben immer wieder, dass von EU-Bürger*innen bei der Beantragung von Kindergeld zu viele Belege gefordert wurden, um die Berechtigung von Kindergeld zu beweisen.

Nachdem wir beim Bundesdatenschutzbeauftragten nachgehakt haben, wurde klargestellt :

Die übertriebenen Anforderungen der Familienkasse müssen reduziert werden. Damit wird gerade für EU-Bürgerinnen, die in Deutschland arbeiten, die rechtmäßige Beantragung von Kindergeld etwas leichter.

zur ganzen Meldung

 

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Jobcenter muss die Kosten für Schulcomputer übernehmen

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. Februar 2021 das Jobcenter angewiesen, für alle Schüler_innen, die Hartz-IV bekommen, Kosten für "digitale Endgeräte" zu übernehmen. Dafür werden im Regelfall pro Schüler_in bis zu 350 Euro für Tablet, PC oder Laptop inklusive Zubehör wie beispielsweise Drucker geleistet, wobei innerhalb eines Haushaltes normalerweise nur ein Drucker übernommen wird. Alle Schüler_innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahren haben einen Anspruch darauf. Als Nachweis gegenüber dem Jobcenter benötigen die Schüler_innen eine Bescheinigung der Schule, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig, beispielsweise über Leihgeräte, bereitgestellt wird. Auch wenn nur aufgrund des PC-Bedarfs Hilfebedürftigkeit gegeben sein sollte und kein laufender Leistungsbezug vorliegt, müssen die Bedarfe übernommen werden. Die Weisung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Wir fordern auch das Jobcenter Oldenburg dazu auf, auf diese Möglichkeit hinzuweisen und entsprechende Musteranträge zur Verfügung zu stellen.

Die Weisung gibt es hier zum Nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf

Musteranträge können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Zur Vollständigen Pressemitteilung  der ALSO

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