Zum 1. August 2019 traten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können.
Mit den Änderung zum 1. August 2019 wurden nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert.
Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können - wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist - die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden - auch nachträglich.
Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket - das es seit 2011 gibt - wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Mißstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.
Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Bündnisses „AufRecht Bestehen“.