Karlsruhe, 5.11.2019:
Die bisherigen Gesetzes-Regeln zu Jobcenter-Sanktionen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber vorgegeben, die Sanktionsregeln so als Einzelfallprüfung zu fassen, dass die Jobcenter sehr genau prüfen müssen, ob eine Sanktion wirklich gerechtfertigt ist und wie lange diese Sinn mache.
Diese Vorgabe wird uns zumindest helfen, jede Sanktion im Einzelfall in Frage zu stellen.
O.k. zugegeben, das ist wirklich alles andere als das automatische Ende der unsäglichen Massen-Sanktionen.
Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, Sanktionen ganz aus dem Hartz-IV-Gesetz zu streichen, denn diese verbreiten Angst und sind keine Hilfe.
Bis dahin dürfte es für Jobcenter wegen der nun geltenden höheren Anforderungen an eine verfassungskonforme Sanktion deutlich schwerer werden, eine Kürzung auszusprechen, die vor dem Sozialgericht auch Bestand hat. Packen wir's an.