Zum 1. Januar 2016 treten nicht nur Wohngeldgesetz-Änderungen in Kraft, sondern auch deutlich höhere Mietobergrenzen für Oldenburg. Das bedeutet, dass die meisten, bei denen Jobcenter & Sozialamt bislang nicht die vollen Wohnkosten im Bescheid berücksichtigt haben, die volle Miete fortan, heißt ab dem 1.1.2016, von der Behörde erhalten müssen. Für mehr Informationen bitte…