Neue Entscheidungen des Bundessozialgerichtes gemahnen die Behörden Deutschlands, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Deutschland auch für EU-Ausländer zu gelten hat – zumindest wenn ein "verfestigter Aufenthalt" besteht. Wer näheres dazu erfahren möchte, die/den bitten wir zum …