Was geschehen ist und was gerade jetzt passiert:
Die EWE musste vielen Kunden wegen überhöhter Gas-Preise Geld erstatten. Dass die EWE zahlen musste, war ein großer Erfolg für sehr viele Menschen in Oldenburg, die sich gegen die EWE aufgelehnt haben.
Wer jedoch Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht hat selbst nichts davon. Eine Rückzahlung für Heizkosten wird auf seine Leistung vom Amt angerechnet. So steht’s im Grundsatz leider auch im Gesetz.
Jetzt will das Jobcenter auch bei vielen Menschen, die diese Rückzahlung tatsächlich gar nicht bekommen haben, Geld zurück. Das Amt schreibt, es gäbe „durchschnittliche Rückzahlungsbeträge“ der EWE und will in dieser Höhe das Alg II einmalig kürzen.
Wir meinen so gehts nicht, fragt nach, lasst euch beraten!