Bitte beachten: Wenn ihr wollt, dass wir euch für eine Terminvereinbarung telefonisch zurückrufen, bitte unbedingt laut und deutlich eure Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter hinterlasssen! Ein uns wichtiger Hinweis: Wir beraten nicht per Brief, Telefon oder per E-Mail.
Informationen zur Beratung in den Landkreisen Oldenburg und Vechta findet ihr unter http://www.also-beratung.de Gemeinsam gegen Entrechtung und Entsolidarisierung! (letzte Aktualisierung 12.5.2022)
Nach Informationen der ALSO gibt es Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, welche die derzeitige Arbeitsweise der Jobcenter betreffen. Eigentlich müssen sich alle Jobcenter daran halten. Im Folgenden stellen wir diese Anordnungen in „normaler Sprache“ vor, damit jeder Mensch weiß, wie es in naher Zukunft weiter gehen kann. (Uns ist bewusst, dass viele Menschen in Deutschland nicht ausreichend deutsch verstehen und bemühen uns, diese Informationen auch in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen.)
Täglich scheint sich die Lebenssituation der Menschen in Deutschland zu verändern. Schon vor Tagen hat die Bundesregierung versprochen, alles Mögliche zu tun, um die Unternehmen vor einer Insolvenz zu retten. Vieles wird dafür getan bzw. angekündigt und das ist auch gut so. Aber was ist mit den normalen Bürger*innen? Nicht nur bei Hartz IV, sondern auch in der Sozialhilfe, bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Asylbewerberleistungsgesetz und anderes), beim BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag usw. wird über existenzsichernde Leistungen entschieden. Hier muss unbedingt und unverzüglich ein Verwaltungshandeln angelegt werden, das die Existenzsicherung aller Menschen in Deutschland gewährleist
Forderungen, um die Existenzsicherung aller zu garantieren:
(Erst-)Antragsstellung formlos ermöglichen. Dazu Hinweise zur erleichterten Beantragung und Bewilligung veröffentlichen.
Bereitstellung eines minimalen Antragsblattes, das frei zugänglich ausgelegt wird. Dies auch als mehrsprachiges Angebot.
Eingangsbestätigungen sofort – und wenn es durch einen Briefschlitz gehandhabt wird. Oder: Bereitstellung öffentlicher, kostenfreier Faxgeräte zur Antragstellung usw.
Kurze Bearbeitungszeiten (max. 14 Tage) und Vermeiden von komplizierten Antragsstrukturen statt x-fachen Hin- und Herbriefverkehrs, womit Antragsbewilligungen vermieden werden.
Anerkennung von Ansprüchen, auch wenn die Voraussetzungen nicht 100-prozentig geklärt sind (z. B. nach Aufhebung von Arbeitsverträgen oder bei Vermutung von angeblichen Vermögen bei Lebensversicherern).