Unsere Stärke ist die Solidarität ! (update:11.04.2021)
Liebe Ratsuchende, auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie müssen wir – wie alle Menschen – uns auch weiterhin anders als üblich verhalten. Um uns und alle anderen zu schützen, werden wir bis auf weiteres persönliche Beratung in der ALSO nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung machen. Unsere Beratungen finden unter Beachtung der jeweils geltenden Hygienerichtlinien und Vorschriften statt und zwar Montags, Dienstags und Donnerstag in der Zeit von 9- 13 Uhr.
In Fällen , in denen uns das möglich erscheint, beraten wir auch per mail oder am Telefon! Telefonisch und per Mail sind wir zu unseren Beratungszeiten erreichbar: unter 0441/16313 oder per Mail: also@also-zentrum.de
Sprecht ggf. auf unseren Anrufbeantworter, gebt eure Nummer langsam und deutlich an, wir versuchen so schnell wie möglich zurück zurufen. Das schränkt unsere Beratung sehr ein, aber wir hoffen, bei den notwendigsten, dringendsten Angelegenheiten zu helfen.
Auch weiterhin geht es uns um um vorbeugendes und solidarisches Handeln.
Nach Informationen der ALSO gibt es Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, welche die derzeitige Arbeitsweise der Jobcenter betreffen. Eigentlich müssen sich alle Jobcenter daran halten. Im Folgenden stellen wir diese Anordnungen in „normaler Sprache“ vor, damit jeder Mensch weiß, wie es in naher Zukunft weiter gehen kann. (Uns ist bewusst, dass viele Menschen in Deutschland nicht ausreichend deutsch verstehen und bemühen uns, diese Informationen auch in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen.)
Täglich scheint sich die Lebenssituation der Menschen in Deutschland zu verändern. Schon vor Tagen hat die Bundesregierung versprochen, alles Mögliche zu tun, um die Unternehmen vor einer Insolvenz zu retten. Vieles wird dafür getan bzw. angekündigt und das ist auch gut so. Aber was ist mit den normalen Bürger*innen? Nicht nur bei Hartz IV, sondern auch in der Sozialhilfe, bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Asylbewerberleistungsgesetz und anderes), beim BAföG, Kindergeld, Kinderzuschlag usw. wird über existenzsichernde Leistungen entschieden. Hier muss unbedingt und unverzüglich ein Verwaltungshandeln angelegt werden, das die Existenzsicherung aller Menschen in Deutschland gewährleist
Forderungen, um die Existenzsicherung aller zu garantieren:
(Erst-)Antragsstellung formlos ermöglichen. Dazu Hinweise zur erleichterten Beantragung und Bewilligung veröffentlichen.
Bereitstellung eines minimalen Antragsblattes, das frei zugänglich ausgelegt wird. Dies auch als mehrsprachiges Angebot.
Eingangsbestätigungen sofort – und wenn es durch einen Briefschlitz gehandhabt wird. Oder: Bereitstellung öffentlicher, kostenfreier Faxgeräte zur Antragstellung usw.
Kurze Bearbeitungszeiten (max. 14 Tage) und Vermeiden von komplizierten Antragsstrukturen statt x-fachen Hin- und Herbriefverkehrs, womit Antragsbewilligungen vermieden werden.
Anerkennung von Ansprüchen, auch wenn die Voraussetzungen nicht 100-prozentig geklärt sind (z. B. nach Aufhebung von Arbeitsverträgen oder bei Vermutung von angeblichen Vermögen bei Lebensversicherern).