Zahltag


Die ALSO organisiert seit Anfang 2008 wöchentlich den Zahltag vor dem Arbeitsamt Oldenburg,     um Erwerbslose bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Dort bieten wir an unserem Stand Informationsbroschüren und können bei kleineren Problemen beratend helfen .
Wir begleiten als Beistand in die Büros, wenn wieder jemand im Regen stehen gelassen wurde.

Und jede Woche erleben wir den ganz normalen Wahnsinn !


Leiharbeit als Falle

Ein Altenpfleger spricht uns an und bittet um Rat.

Er ist seit einer Woche bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und wird von dieser an ein Altenheim ausgeliehen. Er verdient so wenig, dass er ergänzendes Arbeitslosengeld II bekommt.

Die Leitung des Altenheimes möchte ihn schon nach dieser kurzen Zeit selber einstellen.
Er könnte mehr Stunden pro Woche arbeiten, bei höherem Stundenlohn.

Also ein voller Erfolg für die Politik, die ja schon immer behauptet, die Leiharbeit sei ein wichtiges Instrument, um Erwerbslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

Aber so einfach geht das nicht:
Die Leiharbeitsfirma möchte eine Ablösesumme über 3000 € vom Altenheim haben.
Der Altenpfleger überlegt zu kündigen, das Altenheim möchte ihm noch keinen Arbeitsvertrag geben, da es eine Klage der Leiharbeitsfirma fürchtet.

Wenn er auf eigenes Risiko kündigt, wird die ARGE ihn sanktionieren. Das heisst, für drei Monate keinen Cent bezahlen.  Also kein Entkommen möglich ?

Wir konnten ihm nur raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen.

Der Mensch als Ware

Leiharbeit verletzt die Würde des Menschen.  Wie dieser Fall zeigt, wird der Leiharbeiter wie eine Ware vermietet und verkauft. Der Kaufpreis (Ablösesumme) wird so hoch angesetzt, dass es für den Entleiher ( das Altenheim) unwirtschaftlich ist, den Leiharbeiter zu übernehmen.
Die Leiharbeitsfirma weiss, dass ihr Leiharbeiter nicht einfach kündigen kann, da er sonst
3 Monate kein Geld hat.

Dieser Fall zeigt auch, die Behauptung der Politik, Leiharbeit fördert die Vermittlung von  Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt, ist eine Lüge.

Die Leiharbeitsfirmen sind frei in der Gestaltung ihrer Verträge mit den Entleihunternehmen.  
Für sie gelten Sonderregelungen was z.B. den kaum vorhandenen Kündigungsschutz angeht.    Evtl. mit Gewerkschaften vereinbarte Tarife sind so niedrig, dass ein Vollzeitbeschäftigter in den überwiegenden Fällen nicht davon leben und schon gar nicht eine Familie ernähren kann.

In der aktuellen Wirtschaftskrise sind zuerst alle Leiharbeiter entlassen worden. Damit konnten die Unternehmen ihr Image schonen, weil sie weniger Stammpersonal entlassen mussten.

Unser Informationsblatt zum Thema Leiharbeit als PDF-Datei