Höhere Mietobergrenzen in Oldenburg

2011 >> 2011

Das Sozialgericht Oldenburg hat mitgeteilt, dass es für die Stadt Oldenburg

die aktuellen Mietobergrenzen  des Wohngeldgesetzes mit 10 % Zuschlag als Grenze

für die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im ALG II ansieht.

Daraus ergeben sich etwas höhere Mietobergrenzen für die Stadt Oldenburg,

die so auch für das Sozialamt gelten müssten.

siehe auch Info-Blätter der ALSO!

Zuletzt geändert am: 22.11.2011

Zurück