Höhere Mietobergrenzen in Oldenburg |
| 2011 >> 2011 |
Das Sozialgericht Oldenburg hat mitgeteilt, dass es für die Stadt Oldenburg
die aktuellen Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes mit 10 % Zuschlag als Grenze
für die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im ALG II ansieht.
Daraus ergeben sich etwas höhere Mietobergrenzen für die Stadt Oldenburg,
die so auch für das Sozialamt gelten müssten.
siehe auch Info-Blätter der ALSO!
Zuletzt geändert am: 22.11.2011
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