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Arbeitslosenzentrum Donnerschweer
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den 09.Februar 2010 |
Presseerklärung
Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den HartzIV-Regelsätzen verkündet. Die
Bemessung der Regelsätze seit der Einführung von HartzIV im Januar 2005
für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist
verfassungswidrig und verstößt gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes in
Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot der Verfassung, die ein
menschenwürdiges Leben garantieren sollen.
Jeder
Mensch hat das Recht auf die Befriedigung eines materiellen
Existenzminimums und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, politischer
und kultureller Teilhabe. Dieses Recht wird seit 2005 durch die
HartzIV-Gesetzgebung für mehr 8 Millionen Menschen, darunter 1,7 Mio.
Kinder, nicht gewährleistet.
Das
Verfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, die konkrete Höhe dieses
soziokulturellen Existenzminimums festzulegen, wohl aber verlangt es
ein transparentes, am tatsächlichen Bedarf orientiertes und empirisch
gestütztes Verfahren zur Festlegung dieser Beträge.
Der
Bundesregierung wirft das Gericht vor, diese Beträge zum Teil
willkürlich, ins Blaue hinein und ohne methodische und empirische
Fundierung festgesetzt und fortgeschrieben zu haben. Die Fortschreibung
der Regelsatzhöhe nach der Entwicklung der Renten nennt das Gericht
systemfremd und verfassungswidrig. Ebenso fehlen in den Regelsätzen
atypische, aber fortwährende und unabweisbare sowie kinderspezifische
Bedarfe.
Die
Bundesregierung wird verpflichtet, bis zum 31.12.2010 die
entsprechenden Gesetze zu korrigieren. Bis dahin sind die alten
Regelungen anwendbar. Allerdings können bis dahin unabweisbare und
fortwährende Bedarfe, die nicht in den Regelleistungen enthalten sind,
geltend gemacht werden.
Die
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) und der Deutsche
Gewerkschaftsbund begrüßen das Urteil des Verfassungsgerichts als
deutliche Ohrfeige für die Bundesregierung, der damit nachgewiesen
wird, das Grundrecht von mehr als 8 Mio. Menschen auf eine
menschenwürdige Existenzsicherung mehr als fünf Jahre missachtet zu
haben.
Jetzt
kommt es darauf an, bis zum Ende des Jahres dafür zu sorgen, dass eine
am tatsächlichen Bedarf orientierte Grundsicherung verwirklicht wird.
Für die ALSO und den DGB bedeutet das eine deutliche Erhöhung des
Regelsatzes für Erwachsene und Kinder, aber auch die Verwirklichung
eines gesetzlichen Mindestlohns in ausreichender Höhe, um die
staatliche Subventionierung von Billiglöhnen durch HartzIV zu
unterbinden.
ALSO:
DGB:
Michael Bättig
Manfred Klöpper
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