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Also und DGB

Arbeitslosenzentrum
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Oldenburg, den 09.Februar 2010


Presseerklärung

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den HartzIV-Regelsätzen verkündet.

Die Bemessung der Regelsätze seit der Einführung von HartzIV im Januar 2005 für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist verfassungswidrig und verstößt gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot der Verfassung, die ein menschenwürdi­ges Leben garantieren sollen.

Jeder Mensch hat das Recht auf die Befriedigung eines materiellen Existenzminimums und ein Mindest­maß an gesellschaftlicher, politischer und kultureller Teilhabe. Dieses Recht wird seit 2005 durch die HartzIV-Gesetzgebung für mehr 8 Millionen Menschen, darunter 1,7 Mio. Kinder, nicht gewährleistet.

Das Verfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, die konkrete Höhe dieses soziokulturellen Existenzmini­mums festzulegen, wohl aber verlangt es ein transparentes, am tatsächlichen Bedarf orientiertes und empirisch gestütztes Verfahren zur Festlegung dieser Beträge.

Der Bundesregierung wirft das Gericht vor, diese Beträge zum Teil willkürlich, ins Blaue hinein und ohne methodische und empirische Fundierung festgesetzt und fortgeschrieben zu haben. Die Fortschreibung der Regelsatzhöhe nach der Entwicklung der Renten nennt das Gericht systemfremd und verfassungs­widrig. Ebenso fehlen in den Regelsätzen atypische, aber fortwährende und unabweisbare sowie kinder­spezifische Bedarfe.

Die Bundesregierung wird verpflichtet, bis zum 31.12.2010 die entsprechenden Gesetze zu korrigieren. Bis dahin sind die alten Regelungen anwendbar. Allerdings können bis dahin unabweisbare und fortwäh­rende Bedarfe, die nicht in den Regelleistungen enthalten sind, geltend gemacht werden.

Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßen das Ur­teil des Verfassungsgerichts als deutliche Ohrfeige für die Bundesregierung, der damit nachgewiesen wird, das Grundrecht von mehr als 8 Mio. Menschen auf eine menschenwürdige Existenzsicherung mehr als fünf Jahre missachtet zu haben.

Jetzt kommt es darauf an, bis zum Ende des Jahres dafür zu sorgen, dass eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Grundsicherung verwirklicht wird. Für die ALSO und den DGB bedeutet das eine deutliche Er­höhung des Regelsatzes für Erwachsene und Kinder, aber auch die Verwirklichung eines gesetzlichen Mindestlohns in ausreichender Höhe, um die staatliche Subventionierung von Billiglöhnen durch HartzIV zu unterbinden.


           ALSO:                                   DGB:
           Michael Bättig                      Manfred Klöpper