Bericht eines Betroffenen:

Neulich in Oldenburg

An die Tür klopfen zwei zwielichtige Gestalten. Ich öffne und sie sagen, sie wollten sich mal in meiner Wohnung umsehen. Wie, was jetzt?

„Na, Sie bekommen doch Alg II und haben angegeben in einer WG zu leben. Und nun wollen wir uns hier mal umsehen wie Sie so wohnen.“

„Ja, dürfen Sie denn so einfach hier herkommen, ohne Anmeldung und muss ich Sie jetzt hereinlassen?“

„Ja das dürfen wir. Und wenn Sie uns nicht in die Wohnung lassen, wird das Konsequenzen haben.“

„Können Sie sich ausweisen?“

„Äh, ja, Moment mal, der Ausweis liegt noch im Auto, mein Kollege holt den eben. Aber ich hab ja hier Ihre Akte, an die komme ich ja nicht, wenn ich nicht von der ARGE wäre.“

– o.k., ausweisen konnten sich die beiden, also, ich wollte ja auch keinen Stress haben, die Kohle vom Amt war in diesem Monat auch nicht pünktlich auf meinem Konto, nun gut, dachte ich, sollen sie doch sehen wie ich wohne, hab ja nix zu verbergen, was soll's. Und dann steht der eine doch schon im Zimmer von meinem Mitbewohner, ohne zu fragen, ob das mein Zimmer ist und er da mal 'reinsehen dürfte. Ich sag, das geht so aber nicht, das ist nicht mein Zimmer, das ist am anderen Ende des Flurs, er soll da mal schnell wieder rauskommen. Wer jetzt denkt, er hätte sich wegen des Mißverständnisses entschuldigt, irrt sich gewaltig. Nein, wieder so eine Drohung: Es müsse sich die ganze Wohnung angesehen werden, alle Räume und wenn ich das nicht zulassen würde, dann müsse man doch mal meinen Bescheid genauer überprüfen und das mit der Überweisung könne dann noch etwas dauern ...

Ich bin aber eisern geblieben und hab gesagt, er soll da wieder rauskommen. Der Kollege hat die ganze Zeit über Notizen gemacht, keine Ahnung was alles. In meinem Zimmer steht so ein breites Bett. Da meint einer der beiden, ha, da haben wir's ja, eine eheähnliche Gemeinschaft. Und sie haben das nicht angegeben in ihrem Antrag, blah, blah ... . „Warum sollte ich das auch? Schließlich lebe ich hier in einer WG mit noch 2 anderen Menschen zusammen und nicht eheähnlich. Ich muss selbst für mich sorgen.“ „Ja aber das Bett!“ „Ja, darf ich als Einzelperson etwa nicht in einem großen Bett schlafen – was wird denn in diesem Land noch alles versucht zu reglementieren?“ Kaum war das abgehackt, hebt einer der beiden schon den Deckel von dem Korb für dreckige Wäsche hoch, guckt rein und kurz bevor er anfängt darin 'rumzuwühlen, kann ich ihn grad noch stoppen mit der Frage, ob er jetzt meine Wäsche waschen wolle, oder was das nun wieder soll? Es könne ja sein, dass da Wäsche von zwei Geschlechtern drin wäre, das wäre dann auch ein Beweis für die eheähnliche Gemeinschaft. Pah, von wegen! So, jetzt müsse er doch mal meine Untermietgenehmigung des Vermieters sehen, die hätte ich noch immer nicht vorgelegt. Brauch ich auch nicht, schließlich habe ich doch mitgeteilt, wie hoch meine Miete ist, im Amt hat die Mietquittung vorgelegen, das reicht! Das ich tatsächlich hier wohne, davon überzeugen sie sich ja gerade selbst. Nun müssen wir noch das Zimmer nachmessen, die Küche und die anderen Gemeinschaftsräume sehen und dann werden wir mal überprüfen, ob sie das im Antrag auch alles wahrheitsgemäß so angegeben haben, wie wir das hier jetzt sehen. Aber so wie sie sich uns gegenüber verhalten haben – also da sehen wir schwarz, ob sie überhaupt noch etwas bekommen.

Nötigung,

falsche Angaben,

Überrumpelung,

Einschüchterung,

keine Rechtsgrundlage

– dagegen wehre ich mich!

 

und weil das kein Einzelfall ist, haben wir diese Infos unhd Tips verbreitet

– wie immer auf einem Flugblatt >>>

 

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09/2005