
Die
ALSO
organisiert seit Anfang 2008 wöchentlich den Zahltag vor dem
Arbeitsamt Oldenburg, um Erwerbslose bei der
Durchsetzung ihrer
Rechte zu unterstützen. Dort
bieten wir an unserem Stand Informationsbroschüren und können bei
kleineren Problemen beratend helfen . Wir
begleiten als Beistand in die Büros, wenn wieder jemand im Regen
stehen gelassen wurde. Und
jede Woche erleben wir den ganz normalen Wahnsinn !
Leiharbeit
als Falle |
Ein
Altenpfleger spricht uns an und bittet um Rat.
Er
ist seit einer Woche bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und wird von
dieser an ein Altenheim ausgeliehen. Er verdient so wenig, dass
er
ergänzendes Arbeitslosengeld II bekommt.
Die Leitung
des Altenheimes möchte ihn schon nach dieser kurzen Zeit selber
einstellen. Er könnte mehr Stunden pro Woche arbeiten, bei
höherem Stundenlohn.
Also
ein voller Erfolg für die Politik, die ja schon immer behauptet, die
Leiharbeit sei ein wichtiges Instrument, um Erwerbslose wieder in den
ersten Arbeitsmarkt zu bringen.
Aber so einfach geht
das nicht: Die Leiharbeitsfirma möchte eine Ablösesumme über
3000 € vom Altenheim haben. Der
Altenpfleger überlegt zu kündigen, das Altenheim möchte ihm noch
keinen Arbeitsvertrag geben, da es eine Klage der Leiharbeitsfirma
fürchtet.
Wenn er auf eigenes Risiko kündigt, wird
die ARGE ihn
sanktionieren. Das heisst, für drei Monate keinen Cent bezahlen.
Also kein Entkommen möglich ?
Wir konnten
ihm nur raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen.
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Der
Mensch als Ware |
Leiharbeit verletzt die Würde des Menschen. Wie dieser Fall
zeigt, wird der Leiharbeiter wie eine Ware vermietet und verkauft. Der
Kaufpreis (Ablösesumme) wird so hoch angesetzt, dass es für den
Entleiher ( das Altenheim) unwirtschaftlich ist, den Leiharbeiter zu
übernehmen. Die Leiharbeitsfirma weiss, dass ihr Leiharbeiter
nicht einfach kündigen kann, da er sonst 3 Monate kein Geld
hat.
Dieser
Fall zeigt auch, die Behauptung der Politik, Leiharbeit
fördert die
Vermittlung von Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt, ist
eine
Lüge.
Die Leiharbeitsfirmen sind frei in der
Gestaltung ihrer Verträge mit den Entleihunternehmen. Für
sie gelten Sonderregelungen was z.B. den kaum vorhandenen
Kündigungsschutz angeht. Evtl.
mit Gewerkschaften vereinbarte Tarife sind so niedrig, dass
ein
Vollzeitbeschäftigter in den überwiegenden Fällen nicht davon leben und
schon gar nicht eine Familie ernähren kann.
In der
aktuellen
Wirtschaftskrise sind zuerst alle Leiharbeiter entlassen worden. Damit
konnten die Unternehmen ihr Image schonen, weil sie weniger
Stammpersonal entlassen mussten.
Unser
Informationsblatt zum Thema Leiharbeit als PDF-Datei
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